r/LegaladviceGerman • u/Cautious-Cellist-514 • 1h ago
DE Als Cannabispatient zur Polizei gegangen, um einen Unfall anzuzeigen anschließend Drogentests
Hallo zusammen,
ich würde gerne einen Vorfall vom 15.10.2026 in München schildern und hoffe auf eine rechtliche Einschätzung, insbesondere von Personen mit Erfahrung im Strafrecht, Verkehrsrecht oder Polizeirecht.
Mir geht es vor allem darum, ob die Polizei in meiner Situation rechtmäßig gehandelt hat, welche Bedeutung meine ärztlich verordnete Cannabistherapie hat und ob eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll wäre.
Ich versuche, den Ablauf möglichst genau und sachlich wiederzugeben.
Warum ich überhaupt bei der Polizei war
Am 15.10.2026 begab ich mich eigenständig zur Polizei, weil ich einen Verkehrsunfall beziehungsweise einen Unfallschaden anzeigen wollte.
Ich wurde also nicht im Straßenverkehr angehalten oder einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle unterzogen.
Ich kam aus eigenem Antrieb zur Polizeidienststelle, um einen Sachverhalt zu melden.
Im weiteren Verlauf entstand bei einer Polizeibeamtin offenbar der Verdacht, dass ich unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug geführt haben könnte.
Nach meinem Verständnis begründete sich dieser Verdacht unter anderem auf körperliche Auffälligkeiten, die die Beamtin bei mir wahrgenommen haben soll.Ich bin Cannabispatient mit ärztlicher Verordnung
Ein wichtiger Punkt ist, dass ich Cannabis nicht ausschließlich als Genussmittel konsumiere, sondern ärztlich verordnetes medizinisches Cannabis erhalte.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls hatte ich bereits eine ärztliche Verordnung über Quick Green.
Am Morgen des 15.10.2026 hatte ich außerdem nach einem persönlichen Arztgespräch eine neue ärztliche Verordnung erhalten.
Nach meiner Erinnerung hatte ich zuletzt am Vorabend, also am 14.10.2026, Cannabis konsumiert.
Am 15.10.2026 selbst hatte ich nach meiner Aussage kein Cannabis konsumiert.
Ich habe der Polizei während des Vorfalls nicht mitgeteilt, dass ich Cannabispatient bin beziehungsweise entsprechende ärztliche Verordnungen besitze.
Mir ist bewusst, dass eine ärztliche Verordnung nicht automatisch bedeutet, dass man jederzeit uneingeschränkt ein Fahrzeug führen darf. Allerdings würde ich gerne wissen, welche Bedeutung meine Cannabistherapie in diesem konkreten Fall haben könnte.Der Verdacht der Polizeibeamtin und meine gesundheitlichen Einschränkungen
Während meines Aufenthalts bei der Polizei wurden offenbar bestimmte körperliche Auffälligkeiten festgestellt oder vermutet.
Dabei ist wichtig, dass ich verschiedene gesundheitliche Vorgeschichten habe, die aus meiner Sicht bei einer Beurteilung meiner körperlichen Koordination berücksichtigt werden müssten.
Ich hatte in der Vergangenheit unter anderem drei Schulteroperationen, eine Hüftoperation sowie einen Milzriss.
Außerdem habe ich auf bestehende Probleme hingewiesen, unter anderem auf Nystagmus beziehungsweise Auffälligkeiten der Augenbewegungen.
Diese gesundheitlichen Besonderheiten habe ich der Polizeibeamtin nach meiner Erinnerung bereits vor dem Koordinationstest geschildert.
Ich war während des Vorfalls außerdem erheblich angespannt und nervös.
Deshalb frage ich mich, inwieweit körperliche Auffälligkeiten wie Zittern, Unsicherheit bei Koordinationsübungen oder andere Beobachtungen tatsächlich auf einen aktuellen Drogeneinfluss zurückgeführt werden können, wenn gesundheitliche Einschränkungen und erheblicher Stress ebenfalls eine Rolle spielen könnten.Mehrfache Ablehnung des freiwilligen Urintests
Bereits vor dem Koordinationstest fragte mich die Beamtin, ob ich bereit wäre, einen freiwilligen Urintest durchzuführen.
Ich lehnte diesen Test mehrfach ab.
Daraufhin fragte mich die Beamtin wiederholt, weshalb ich den Test nicht machen wolle.
Ich erklärte ihr, dass ich nicht nachvollziehen könne, warum ich überhaupt verdächtigt werde. Schließlich war ich selbst zur Polizei gekommen, um eine Anzeige zu erstatten.
Außerdem äußerte ich, dass ich die Aufforderung unter diesen Umständen für unzulässig halte.
Für mich war die Situation zunehmend unangenehm, weil ich das Gefühl hatte, dass meine Ablehnung nicht akzeptiert wurde und ich mich immer wieder dafür rechtfertigen musste.
Anschließend führte die Beamtin mit mir einen Koordinationstest durch.
Nach Abschluss dieses Tests erklärte sie mir sinngemäß, dass mein Ergebnis weder besonders gut noch besonders schlecht gewesen sei.
Aufgrund dieses Ergebnisses wollte sie nun einen Urintest durchführen.Die Bitte um Bedenkzeit und die anschließende Drucksituation
Nachdem die Beamtin erneut einen Urintest durchführen wollte, wusste ich nicht mehr, wie ich mich verhalten sollte.
Ich hatte den Test vorher bereits mehrfach abgelehnt. Gleichzeitig war ich zunehmend verunsichert, welche Konsequenzen eine weitere Ablehnung haben könnte.
Deshalb fragte ich die Beamtin, ob ich bitte zwei Minuten Zeit bekommen könnte, um mich zu entscheiden, weil ich nicht mehr weiterwusste.
Sie stimmte dieser Bitte zunächst zu.
Nach Ablauf dieser zwei Minuten war ich allerdings noch immer überfordert und hatte keine eindeutige Entscheidung getroffen.
Ich sagte der Beamtin ausdrücklich:
„Ich fühle mich unter Druck gesetzt. Ich weiß nicht, was ich machen soll.“
Daraufhin antwortete sie nach meiner Erinnerung sinngemäß:
„Ja, mach mal den jetzt, oder?“
Ich habe darauf nicht ausdrücklich mit Ja geantwortet.
Ich habe allerdings auch nicht erneut eindeutig Nein gesagt. Nach meiner Erinnerung habe ich kaum beziehungsweise gar nicht auf diese Aufforderung reagiert.
Trotzdem holte die Beamtin anschließend einen männlichen Kollegen hinzu, der den Urintest mitbrachte.
Ich ging schließlich mit diesem Kollegen mit und führte den Test durch.
Dabei hatte ich weiterhin das Gefühl, dass ich eigentlich keine wirkliche Entscheidungsmöglichkeit mehr hatte.
Für mich persönlich war das keine bewusst erklärte freiwillige Zustimmung, sondern eine Situation, in der ich aufgrund des empfundenen Drucks einfach mitgemacht habe.
Mir ist allerdings bewusst, dass rechtlich möglicherweise zwischen einer ausdrücklich erklärten Zustimmung und einem Verhalten, das als Zustimmung interpretiert werden könnte, unterschieden wird.
Genau deshalb möchte ich wissen, wie eine solche Situation rechtlich einzuschätzen ist.Der anschließende Bluttest
Im Anschluss an den Urintest wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Auch diese wollte ich ursprünglich nicht durchführen lassen.
Nach meiner Erinnerung erklärte mir die Polizeibeamtin im Zusammenhang mit dem Blutentnahmeformular, dass eine freiwillige und eine angeordnete Blutentnahme im Grunde dasselbe seien.
Ich bin mir sicher, dass dabei ausdrücklich von einer angeordneten Blutentnahme gesprochen wurde.
Allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt bereits so überfordert, dass ich das Formular nicht vollständig gelesen habe, bevor ich es unterschrieb.
Ich weiß daher nicht genau, was ich mit meiner Unterschrift tatsächlich bestätigt habe.
Während der Situation entstand bei mir der Eindruck, dass ich die Maßnahmen ohnehin über mich ergehen lassen müsse.
Mir wurde nach meiner Erinnerung auch sinngemäß vermittelt, dass bei einer Verweigerung des freiwilligen Tests eine Blutentnahme erfolgen müsse und weitere Konsequenzen möglich seien.
Ich möchte hierbei ausdrücklich zwischen meiner Erinnerung an die Aussagen der Beamten und meinem persönlichen Empfinden unterscheiden, da ich nicht mehr jedes einzelne Wort wiedergeben kann.Ärztliche Untersuchung und weitere Maßnahmen
Im Rahmen der Blutentnahme fand auch eine ärztliche Untersuchung statt.
Nach meiner Erinnerung dauerte diese Untersuchung nur ungefähr drei bis fünf Minuten.
Eine konkrete mündliche Einschätzung des Arztes zu meiner Fahrtüchtigkeit erhielt ich dabei nicht.
Einen weiteren freiwilligen Koordinationstest lehnte ich ab.
Nach Abschluss der Maßnahmen durfte ich meinen Führerschein behalten. Allerdings wurde mir die Weiterfahrt untersagt.
Zum Zeitpunkt dieser Schilderung liegen mir noch keine Blutwerte und keine vollständigen polizeilichen Unterlagen vor.
Ich weiß daher nicht, welche konkreten Beobachtungen dokumentiert wurden und welche Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen herangezogen wurden.Meine Fragen zur rechtlichen Situation
Anfangsverdacht: Welche konkreten Anhaltspunkte braucht die Polizei, um bei jemandem einen Drogeneinfluss beim Führen eines Fahrzeugs anzunehmen, wenn diese Person eigenständig zur Polizeidienststelle gekommen ist, um einen Unfall anzuzeigen?
Freiwilligkeit des Urintests: Kann unter den geschilderten Umständen von einer freiwilligen Zustimmung ausgegangen werden, obwohl ich den Test zuvor mehrfach abgelehnt, ausdrücklich auf den empfundenen Druck hingewiesen und anschließend kein eindeutiges Ja gegeben habe?
Druck durch die Polizei: Kann die wiederholte Nachfrage nach den Gründen meiner Ablehnung rechtlich problematisch sein, insbesondere nachdem ich ausdrücklich gesagt hatte, dass ich mich unter Druck gesetzt fühle?
Koordinationstest: Welche Bedeutung haben gesundheitliche Einschränkungen, wenn die Polizei Auffälligkeiten bei einem Koordinationstest feststellt? Müssen zuvor mitgeteilte gesundheitliche Besonderheiten berücksichtigt beziehungsweise dokumentiert werden?
Blutentnahme: Unter welchen Voraussetzungen durfte in dieser Situation eine Blutentnahme angeordnet werden? Spielt die Art und Weise, wie der vorherige Urintest zustande kam, dabei eine Rolle?
Unterschrift: Was könnte es für Auswirkungen haben, wenn mir gesagt wurde, eine freiwillige und eine angeordnete Blutentnahme seien im Grunde dasselbe, und ich anschließend ein Formular unterschrieben habe, dessen Inhalt ich nicht vollständig gelesen hatte?
Medizinisches Cannabis: Welche Bedeutung hat meine ärztlich verordnete Cannabistherapie für die rechtliche Bewertung des Vorfalls, insbesondere im Hinblick auf die Blutentnahme und mögliche Konsequenzen für meine Fahrerlaubnis?
Führerschein: Mit welchen fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen müsste man unter solchen Umständen grundsätzlich rechnen, insbesondere wenn medizinisches Cannabis ärztlich verordnet wurde?
Verwertbarkeit: Könnten mögliche Fehler bei der Durchführung des freiwilligen Urintests oder bei den Belehrungen Auswirkungen auf die anschließende Blutentnahme beziehungsweise die Verwertbarkeit der Ergebnisse haben?
Anwalt: Würdet ihr in einer solchen Situation empfehlen, bereits vor dem Vorliegen des Bluttestergebnisses einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht einzuschalten, um Akteneinsicht zu beantragen?
Mir geht es nicht darum, pauschal zu behaupten, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hat.
Ich möchte verstehen, welche Rechte ich in der Situation hatte, welche rechtliche Bedeutung die geschilderten Umstände haben könnten und ob eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll ist.
Vielen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen, den Sachverhalt durchzulesen und eine sachliche Einschätzung abzugeben.