r/recht • • 3h ago

Aus aktuellem Anlass: Ja, auch nebenberuflich kann man erfolgreich Jura studieren.

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„Neben dem Beruf wird das nichts“, „Lass es bleiben“, „Dafür muss man intellektuell unfassbar viel draufhaben“. Bei manchen Kommentaren entsteht der Eindruck, Jura sei nur für eine kleine Gruppe außergewöhnlich begabter Menschen machbar, die direkt nach dem Abi anfangen und ihr gesamtes Leben darauf ausrichten.

Dazu passt ein kürzlich erschienenes LTO-Interview mit Dr. Julian Hüneburg: Er hat neben seinem Vollzeitjob bei der Polizei in Hagen Jura studiert, das erste Examen abgelegt und anschließend promoviert. Heute ist er Referendar und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Linklaters. Für die Examensvorbereitung hat er sich ein Jahr freistellen lassen und vorher Geld gespart.

Natürlich ist das anspruchsvoll, und ein einzelner Lebenslauf sagt nichts über die Erfolgsaussichten aller anderen aus. Aber er zeigt, dass dieser Weg sehr erfolgreich funktionieren kann.

Also: Traut Euch und zeigt es ruhig allen Skeptikern! ;-)


r/recht • • 2h ago

Anwaltschaft Wimi Job/Referendariat

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Viele haben schon darüber geschrieben, aber wir erleben momentan, dass die Einstiegsjobs wie Wimis/ Studentische Hilfskräfte und Refs ersatzlos wegfallen und das wahrscheinlich für immer.
Ich z.B. hab den Job als Senior heute nur genommen und bekommen weil ich die Tätigkeit als Wimi so toll fand. Recherche zu lernen hat mir damals viel geholfen und tut es eigentlich auch heute noch. Was passiert mit den ganzen Leuten nach uns?


r/recht • • 9h ago

Reisegewerbekarte gem. § 55 GewO

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brauche Hilfe zu einem Sachverhalt. Wir suchen schon eine ganze Weile und finden einfach keine konkrete Grundlage dafür oder dagegen😭 Wir tendieren zu JA

Fraglich ist, ob P1 eine Reisegewerbekarte gem. § 55 GewO benötigt.

P1 plant als selbstständiger Handelsvertreter tätig zu werden und im Auftrag eines Unternehmens Tür zu Tür zu gehen. Mit den Schwerpunkten: direkte Kundenansprache, Neukundengewinnung, Vermittlung von Beratungsterminen, Kundenakquise, die Erfassung von Interessentendaten und die Anbahnung von Beratungsgesprächen.

Er will private Haushalte ohne vorherige Terminvereinbarung aufsuchen und über die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung informieren. Sofern Interesse besteht, will er die erforderlichen Kontaktdaten an seinen Auftraggeber weiterleiten.

Die weitere Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung würde ausschließlich durch seinen Auftraggeber erfolgen. Im Rahmen eines Videogesprächs würden die Interessenten dann fachlich beraten werden und gegebenenfalls ein individuelles, unverbindliches Angebot erhalten.

P1 würde selbst keine Kaufverträge mit den Kunden abschließen, keine verbindlichen Angebote erstellen und auch keine Zahlungen entgegennehmen.


r/recht • • 12h ago

Semesterplanung

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Hallo an alle, ich starte jetzt ins dritte Semester Jura und bin mir noch unsicher wie ich dieses aufbauen soll. Ich denke jedoch das ein Fokus auf BGB doppelt sinnvoll ist.
Folgendes habe ich per ki zusammenfassen lassen, ich freue mich auf eueren Input:

Mein Status Quo:
Strafrecht: Credits voll + Hausarbeit bestanden
Ö-Recht: Staatsrecht-Credits voll
Grundlagen: 2 Fächer bestanden (u.a. Dt. Rechtsgeschichte = 4 ZP-Credits in BGB)
BGB I & II: Leider durchgefallen (deshalb muss ich hier nachholen) -> bislang nur 4 von 20 Credits
Zweite Hausarbeit (BGB) geht nächste Woche raus.
Mein Plan für das 3. Semester (Vollgas im Zivilrecht):
1. Was ich mitschreibe (ZP-Klausuren im Februar 2027, ca. alle um den 18.02.):
BGB II (mit Vorlesungsbesuch)
BGB III (Schuldrecht BT – mit Vorlesungsbesuch)
Sachenrecht I (mit Vorlesungsbesuch – Sachenrecht II wird in diesem Semester leider sowieso nicht angeboten)
BGB I (Allgemeiner Teil – ohne Vorlesungsbesuch, im reinen Selbststudium & über das Klausurentraining / KrTest)
2. Zusatzleistung:
Ich mache parallel einen kleinen Schein / Sprachschein (z.B. über das ZESS oder die Fakultät) mit einer kleineren Teilleistung im Semester.
3. Was ich "nur" höre bzw. weglasse:
Staatsrecht III & Verwaltungsrecht (AT) – nehme ich verständnismäßig mit (ohne Vorlesungsbesuch/Klausuren), um Stoffvorsprung aufzubauen.
StPO lasse ich dieses Semester komplett außen vor.

Gesamtbelastung dieses Semester im Überblick:
4 Veranstaltungen mit Prüfung, die ich vor Ort besuche: BGB II, BGB III, Sachenrecht I und den kleinen Schein.
5 Prüfungen gesamt: Die 4 ZP-Klausuren (BGB I, II, III & Sachenrecht I) + die Prüfung für den kleinen Schein.

Der Plan für die Semesterferien & das Sommersemester also das vierte Semester (Ab März/April 2027):
Praktikum & Hausarbeit: Das Praktikum lege ich in die Semesterferien (März/April), sodass es sich zeitlich gut mit der Bearbeitung der Fortgeschrittenen-Hausarbeit (Großer Schein BGB) vereinbaren lässt, die traditionell direkt nach den ZP-Klausuren ausgegeben wird.
Große Übung im Zivilrecht: Die Klausuren für den Großen Schein schreibe ich dann im Juni 2027. Bis dahin sitzt das BGB-Wissen durch die ZP-Vorbereitung frisch im Kopf, sodass der Niveausprung hoffentlich gut zu bewältigen ist.

Zusätzliche Fragen & Rahmenbedingungen:
Veranstaltung zur Großen Übung: Es gibt bestimmt eine extra Begleitveranstaltung / Vorlesung zur Übung für Fortgeschrittene, die ich gerade aber nicht finde. Macht es überhaupt Sinn, diese jetzt schon im 3. Semester zu besuchen, oder bringt das mangels gefestigtem Stoffverständnis eher nichts?

Zweiter kleiner Schein? Findet ihr das Pensum (4 besuchte Vorlesungen + Selbststudium BGB I + 5 Prüfungen) eher zu knapp bemessen und sollte ich direkt noch einen zweiten kleinen Schein (z.B. Schlüsselqualifikation, WiWi/SoWi) mitnehmen?

Rahmenbedingungen & Workload: Ich arbeite nebenbei 20 Stunden pro Woche und möchte auch noch etwas Zeit für Sport haben – ich kann und möchte also keinesfalls 16 Stunden am Tag nur für das Studium aufwenden.
Was haltet ihr von dieser Abstimmung und der Belastungs-Kalkulation unter diesen Rahmenbedingungen? Gibt es noch logistische Stolpersteine, die ich übersehe?
Freue mich auf euer Feedback!


r/recht • • 4h ago

Erstes Staatsexamen Zukunft für Juristen

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Hey, ich bin 24 Jahre alt und ich stehe kurz vor der mündlichen Prüfung (1. Examen) und arbeite neben dem Examen als Werkstudent in einer Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht (seit 1,5 Jahren habe ich die Stelle).

Ich höre aus meinem Bekanntenkreis/ Berufsumfeld anderer Kollegen, dass es immer weniger Jobs für Juristen gibt und das junge Juristen erst recht nicht mehr genommen werden. Irgendwie betrübt mich das und ich mache mir Sorgen. Ich habe Jura studiert, damit ich etwas zukunftsträchtiges machen zu können. Ich bin des Weiteren kein Überflieger. Habe mein Examen im freischuss geschrieben und meinen Schwerpunkt parallel dazu gemacht. Schriftlich habe ich bis jetzt 6,6 (ohne mündliche halt) und im Schwerpunkt 9,2.

Könnt ihr mir sagen, wie es bei euch aussieht und wie ihr es wahrnehmt? Ich weiß nicht ob ich overthinke oder ob es realistisch reflektiere. Außerdem hab ich die Sorge, ohne ein VB eh nichts reißen zu können.


r/recht • • 10h ago

Zum Umgang miteinander in diesem Sub

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Wer hier nach Karrieremöglichkeiten nach einem berufsbegleitenden Jurastudium oder bei einem späteren Berufseinstieg fragt, bekommt häufig Antworten wie: „Lass es bleiben“, „zu schwierig“, „dauert ewig“ oder „mit fünf oder sechs Punkten hast du Lebenszeit verschwendet“.

Gefragt wurde nach beruflichen Perspektiven.

Stattdessen wird darüber geurteilt, ob jemand diesen Lebensweg überhaupt einschlagen sollte.

Konkrete Hinweise auf Hürden sind hilfreich. Pauschale Entmutigung und ungefragte Urteile über fremde Lebensentscheidungen sind es nicht.

Auch ein Studium ohne Prädikat ist nicht automatisch verschwendete Lebenszeit.

Etwas mehr Respekt vor unterschiedlichen Lebenswegen und mehr Bereitschaft, die tatsächliche Frage zu beantworten, würden dem Umgang hier guttun.


r/recht • • 15h ago

Referendiat Mecklenburg-Vorpommern Erfahrungen

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Hallo liebe Community,

hat hier jemand Erfahrungen bezüglich des Referendariats in Meck-Pomm? Ich interessiere mich besonders für die Qualität der Ausbildung. Ist der Klausurenkurs vernünftig? Sind die zur Verfügung gestellten Lernmaterialien ausreichend, um gute Noten bis in den Prädikatsbereich zu erzielen, oder muss man hier auf gekaufte Literatur bzw. Kaiser/Rep ausweichen? Wie sieht es mit der Arbeitsbelastung in der Zivil-, Verwaltungs- und Strafstation aus?

Vielen Dank!


r/recht • • 11h ago

Studium Art. 48 BayVwVwfG statt §48 VwVfG in Allg. Verwaltubgsrecht I (Zwischenprüfung) geprüft

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Hi, ich poste normalerweise auf Reddit aber ich hätte gerne ein paar andere Perspektiven.
Ich habe gerade Einsicht in meine mit 1.5 BE durchgefallene Zwischenprüfungsklausur bekommen. Vorher hatte ich mir nicht erklären können wie ich diese Prüfung nicht bestanden habe aber jetzt ist mir bewusst, dass ich dummerweise das BayVwVfG statt das VwVfG verwendet habe.

Wir hatten in der Vorlesung und in den Übungen immer nur die bayrischen Vorschriften angewendet und bin deshalb fahrlässiger Weise davon ausgegangen, dass dies auch in der Prüfung der Fall sein wird. Mir ist bewusst, dass dies ein gravierender Fehler ist allerdings steht in dem Gutachten, dass meine Bearbeitung sonst ein solides bis löbliches Wissen zeigt und sonst werden keine Fehler genannt. Die Prüfung des Art. 48 BayVwVfG und des § 48 VwVfG ist ja identisch.

Meine Frage ist ob ihr es angemessen findet alleine wegen diesem Fehler die Prüfung nicht zu bestehen.

(Fotos von der Klausur dürfen leider nicht gepostet werden)


r/recht • • 6h ago

Studium Wtf Beck, lass mich in Ruhe scrollen

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r/recht • • 6h ago

Banken müssen Kontobetrugs-Opfern Geld erst einmal erstatten

Thumbnail tagesschau.de
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Ich bin gespannt, wie diese Entscheidung die Praxis beeinflussen wird. Nach meiner Erfahrung ist, entgegen der Auffassung der Tagesschau, "grob fahrlässiges" Verhalten gerade nicht selten.

Noch etwas bessser aufbereitet findet sich das Thema bei LTO


r/recht • • 14h ago

Erstes Staatsexamen Verbesserungsversuch nach knapp verfehltem Befriedigend im Freiversuch – wie würdet ihr die Vorbereitung angehen?

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Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem mein erstes Staatsexamen in NRW im Freiversuch bestanden und möchte voraussichtlich im Februar nächsten Jahres den Verbesserungsversuch schreiben. Mein Ziel ist es, mich auf ein Befriedigend, also mindestens 6,5 bzw. idealerweise 7 Punkte oder mehr, zu verbessern. Einen VB anzustreben, ist für mich aktuell kein Thema. Ich bin im Erstversuch einfach sehr knapp am Befriedigend vorbeigeschrammt und denke, dass eine Verbesserung gerade mit Blick auf den aktuellen juristischen Arbeitsmarkt durchaus sinnvoll sein könnte.

Was mich bei meinen Ergebnissen besonders beschäftigt, ist die teilweise ziemlich große Diskrepanz zwischen den einzelnen Rechtsgebieten. Im Zivilrecht hatte ich beispielsweise auch vollbefriedigende Klausuren, während ich im Öffentlichen Recht teilweise komplett durchgefallen bin. Die Klausureinsicht steht noch aus, die möchte ich natürlich unbedingt nutzen, um besser nachvollziehen zu können, woran es konkret gelegen hat.
Interessanterweise hatte ich während der Vorbereitung eigentlich ein ganz anderes Gefühl. Ich habe sehr viel Zeit ins Zivilrecht investiert, weil mir das früher eher Schwierigkeiten bereitet hat.
Dort habe ich in der Examensvorbereitung deshalb auch meinen klaren Schwerpunkt gesetzt und war von den Ergebnissen entsprechend positiv überrascht.

Im Öffentlichen Recht hatte ich dagegen eigentlich das Gefühl, stoffmäßig ganz ordentlich vorbereitet zu sein. Umso enttäuschender waren die Ergebnisse. Ich kann aktuell noch nicht wirklich einschätzen, ob mir dort vor allem materiell-rechtliche Kenntnisse gefehlt haben, ich Probleme mit der Fallbearbeitung hatte oder ob andere Faktoren eine Rolle gespielt haben. Das möchte ich natürlich nach der Klausureinsicht besser beurteilen können.

Im Strafrecht war ich im Studium eigentlich immer ziemlich gut. Im Examen war meine Leistung allerdings nur durchschnittlich, was ich rückblickend vor allem darauf zurückführe, dass ich das Fach in der Vorbereitung zu sehr vernachlässigt habe, weil ich dachte, dass mein Wissen schon ausreichen würde. Strafrecht werde ich deshalb auf jeden Fall noch einmal gezielter materiell-rechtlich aufarbeiten. Eventuell würde ich dort auch erstmals mit Karteikarten arbeiten, zumindest für Definitionen, da mir diese Lernmethode bisher nicht besonders gelegen hat.

Ein weiterer Punkt ist, dass ich vor dem Examen vergleichsweise wenige Klausuren vollständig unter Examensbedingungen ausformuliert habe. Ich habe sehr viele Klausuren skizziert und Lösungen erarbeitet, aber tatsächlich eher selten fünf Stunden am Stück geschrieben. Deshalb überlege ich, in den kommenden Monaten deutlich mehr vollständige Klausuren zu schreiben und dafür auch noch einmal verstärkt Klausurenkurse an der Uni zu besuchen.
Jetzt frage ich mich, wie ich die etwas mehr als drei Monate bis zum geplanten Verbesserungsversuch am sinnvollsten nutzen kann. Mir ist klar, dass ich zunächst die Klausureinsicht abwarten und meine Schwächen genauer analysieren sollte. Trotzdem würde mich interessieren, welche Stellschrauben ihr darüber hinaus für besonders wichtig haltet.
Vor allem würden mich Erfahrungsberichte von Leuten interessieren, die ihren Verbesserungsversuch tatsächlich genutzt haben, um sich um einen oder mehrere Punkte zu steigern.

-Wie habt ihr eure Vorbereitung nach dem ersten Examen strukturiert?

-Habt ihr vor allem mehr Klausuren geschrieben oder noch einmal systematisch den Stoff wiederholt?

-Wie seid ihr mit Rechtsgebieten umgegangen, bei denen die Ergebnisse deutlich schlechter waren als erwartet?

-Würdet ihr im Nachhinein bestimmte Dinge anders machen?

-Und wie realistisch ist aus eurer Erfahrung eine Verbesserung innerhalb von ungefähr drei bis vier Monaten, wenn man bereits bestanden hat, aber noch einmal gezielt an seinen Schwächen arbeiten möchte?

Ich bin für alle Erfahrungsberichte und konkreten Tipps dankbar. Mir geht es vor allem darum, die verbleibende Zeit sinnvoll zu nutzen und nicht einfach nur dieselbe Vorbereitung noch einmal zu wiederholen, ohne die entscheidenden Schwächen zu beheben.
Vielen Dank schon einmal!


r/recht • • 15h ago

Referendariat OLG Oldenburg/Anwaltsstation in anderem Bundesland

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Hallo,

ich habe dieses Jahr mein 1. StEX bestanden und nun die Zusage für das Ref ab dem 01.12. am OLG Oldenburg.

Hat hier jemand Erfahrungen damit, die Anwaltsstation weiter entfernt (zB in Düsseldorf/Hamburg) zu machen? Ich wäre auch bereit, für diese Zeit zu pendeln, bin mir aber nicht sicher, ob sich das mit der AG machen lässt.

Danke schön für eure Antworten!